Die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ErP-Richtlinie) ersetzt die Richtlinie 2005/32/EG vom 6. Juli 2005 (EuP-Richtlinie) und wird allgemein auch als Ökodesign-Richtlinie bezeichnet.
Mit dem Inkrafttreten der Europäische Ökodesign-Richtlinie entsteht für Hersteller und Handel unterschiedlicher Industriezweige einschließlich der Elektro- und Elektronikbranche sowie der Informations- und Kommunikationstechnik ein weitreichender Handlungsbedarf.
Beispiele in diesem Zusammenhang sind Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad von Netzteilen, die durchschnittliche Leistungsaufnahme von Produkten in unterschiedlichen Betriebszuständen (Network Standby, Standby/off) sowie produktspezifische Energieeffizienz-Label, wie sie für TV-Geräte im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie erarbeitet wurden.
Das Fraunhofer IZM ist ein in Industrie und Politik anerkannter Partner für Fragestellungen der Ökodesign-Richtlinie. Im Rahmen der Durchführung mehrere Vorbereitungsstudien (TREN Lot 4, TREN Lot 5, TREN Lot 6, TREN Lot 7, TREN Lot 18, ENTR Lot 5, ENER Lot 26) hat das Fraunhofer IZM ein umfangreiches Know-how im Bereich der umweltorientierten Analyse und Bewertung existierender Produkte, Elektronik/IT-spezifischer Technologietrends und sozioökonomischen Wettbewerbsfaktoren erlangt.
Mit diesem Wissen können wir Sie auf die kommenden Anforderungen strategisch vorbereiten und in der unmittelbaren Umsetzung von Ökodesignlösungen unterstützen.