Um gute wissenschaftliche Praxis (GWP) sicherzustellen, sollen gemäß der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)* alle wissenschaftlichen Einrichtungen eine Ombudsperson für die Wissenschaft benennen. Diese berät, unterstützt und vermittelt bei Fragen und Konflikten im Bereich GWP.
Die Ombudsperson wirkt bei der Vermittlung der Leitlinien zu GWP mit und steht den Mitarbeitenden des Fraunhofer IZM bei Fragen zur wissenschaftlichen Integrität und wissenschaftlichem Fehlverhalten zur Seite. Selbstverständlich werden die Anliegen vertraulich behandelt.
Die Ombudsperson ist nicht nur für das Personal ansprechbar, sondern auch bei externen Anliegen zur wissenschaftlichen Praxis des Fraunhofer IZM zuständig.
Wissenschaftliche Integrität bei Fraunhofer: Download (.pdf/ 288KB)
* DFG-Empfehlungen zur »Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis«