Projekt "Bewertung bestehender und neu beantragter Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen der EU-Richtlinien RoHS und ELV" (Altautorichtlinie)

Die RoHS- und Altautorichtlinie (ELV) enthalten Stoffverbote sowie Ausnahmen von diesen Stoffverboten.

Ausnahmen erlauben zeitlich begrenzt die Verwendung der verbotenen Stoffe in bestimmten Verwendungen. Ausnahmen werden nur gewährt, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:

  • Die Substitution/Elimination eines verbotenen Stoffes ist wissenschaftlich/technisch nicht praktikabel
  • die Zuverlässigkeit von Substitutionsprodukten ist nicht gewährleistet
  • die weitere Verwendung des verbotenen Stoffes gefährdet die Umwelt sowie die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher weniger als dessen Substitution/Elimination

Bestehende Ausnahmen laufen nach bestimmten Fristen aus und können auf Antrag verlängert werden. Unternehmen können auch Anträge auf neue Ausnahmen von den Stoffverboten bei der EU-Kommission in Brüssel stellen. Diese Anträge müssen dann überprüft werden, ob bestehende Ausnahmen gemäß den oben angeführten Kriterien noch erforderlich sind bzw. neue Ausnahmen nach diesen Kriterien zulässig sind.

Das Fraunhofer IZM führt seit 2005 diese Bewertung bestehender und neu beantragter Ausnahmen durch in Zusammenarbeit mit dem Öko-Institut in Freiburg und Eunomia in Großbritannien (seit 2012). Abschließend wird in einem Bericht an die Europäische Kommission eine Empfehlung ausgesprochen, ob die Ausnahme (weiterhin) gewährt werden sollte. Die Anträge auf RoHS-Ausnahmen sowie die Berichte an die Kommission mit der Bewertung der Anträge und den Empfehlungen sind öffentlich zugänglich.
Die Ausnahme-Anträge und Berichte im Zusammenhang mit der Altautorichtlinie finden Sie ebenfalls im Internet.

Projektpartner:

  • Eunomia
  • Fraunhofer IZM
  • Öko-Institut Freiburg