Umweltgesetzgebung: RoHS, WEEE, ÖkoDesign
Produktbezogenes Umweltrecht betrifft in zunehmendem Maße Elektro- und Elektronikprodukte: In den vergangenen Jahren hat die Europäische Kommission mit den Richtlinien RoHS, WEEE und EuP/ErP nicht nur eine Reihe von Inhaltsstoffen (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und die Flammhemmer PBDE und PBB) erheblichen Beschränkungen unterworfen und Regeln für das Recycling von Elektroschrott implementiert, sondern mit der Ökodesign-Richtlinie auch einen umfassenden Prozess zur lebenszyklusbezogenen Produktoptimierung angestoßen. Die EuP-Richtlinie ist zudem mittlerweile eng verzahnt mit der Energieeffizienzkennzeichnung und dem EU-Produkt-Umweltlabel.
Das Fraunhofer IZM agiert aufgrund des umfassenden technologischen Sachverstands im Bereich der Elektronik sowohl für die Industrie als auch die politischen nationalen und internationalen Institutionen (Europäische Kommission, Bundesministerien, Ministerien und Umweltbehörden in anderen EU-Mitgliedsländern) als kompetenter Ansprechpartner.
Wir begleiten den gesetzgeberischen Prozess mit den erforderlichen technisch-ökonomischen Analysen und unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung einer geeigneten Compliance-Strategie.
Das Arbeitsgebiet Umweltgesetzgebung umfasst folgende Schwerpunkte:
- Vorbereitungsstudien zum Ökodesign ausgewählter Produktgruppen für die Europäische Kommission
- Entwicklung von Konzepten zur recyclinggerechten Konstruktion und zur Bestimmung realer Recyclingraten
- Begutachtung von RoHS-Ausnahmeanträgen für die Europäische Kommission
- Schadstoffsubstitution in der Elektronik
- Weltweite Auswirkungen und Trends des produktbezogenen Umweltrechts
- Beratung von Unternehmen und Behörden im Bereich Konformität mit RoHS, WEEE und EuP/ErP
- Ökologische Produktoptimierung über die Anforderungen der Gesetzgebung hinaus